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   BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95   

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https://dejure.org/1997,14423
BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95 (https://dejure.org/1997,14423)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1997 - IX R 56/95 (https://dejure.org/1997,14423)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1997 - IX R 56/95 (https://dejure.org/1997,14423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Absetzungen für Aufwendungen beim Erwerb von im Inland gelegenen Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7b Abs 1
    Nutzungsänderung während des VZ

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.04.1986 - IV R 283/83

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses unter Ehegatten - Ein zu

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95
    Die Rechtsprechung des BFH zur Zuordnung von Räumen nach dem Anteil der räumlich und zeitlich überwiegenden Nutzung (z. B. BFH-Urteil vom 24. April 1986 IV R 283/83, BFH/NV 1986, 728, m. w. N.) steht der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen; sie betrifft nur die Frage, wann im Veranlagungszeitraum gleichzeitig gewerblichen (beruflichen) Zwecken und Wohnzwecken dienende Räume zur Wohnfläche i. S. von § 7 b Abs. 1 EStG zu zählen sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 14. August 1964 VI 186/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965, 19; Urteil in BFH/NV 1986, 728).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 102/88

    Absetzung der Anschaffungskosten von im Inland belegenen Einfamilienhäusern,

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95
    Auch der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats liegt diese Überzeugung zugrunde; so hat er im Urteil vom 13. Oktober 1992 IX R 102/88 (BFH/NV 1993, 229) trotz einer nur drei Monate des Veranlagungszeitraums umfassenden Nutzung zu Wohnzwecken und anschließender freiberuflicher Nutzung der Wohnung dem Steuerpflichtigen unter Hinweis auf die Veräußerungsähnlichkeit des Vorgangs die vollen erhöhten Absetzungen zuerkannt.
  • BFH, 13.12.1957 - VI 234/56 U

    Steuerliche Sonderabschreibung der Herstellungskosten eines Wohngebäudes durch

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 56/95
    Davon ist der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Rechtsprechung -- stillschweigend -- ausgegangen; er hat bei der Veräußerung eines im (nach dem Gesetz erforderlichen) räumlichen Umfang zu Wohnzwecken genutzten Gebäude dem Steuerpflichtigen die vollen erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG zugebilligt, ohne darauf abzustellen, ob der Zeitraum bis zur Veräußerung mindestens die Hälfte bzw. sogar 66 des Veranlagungszeitraumes ausmachte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1957 VI 234/56 U, BFHE 66, 182, BStBl III 1958, 72 -- Veräußerung nach vier Monaten).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Dementsprechend hat der Senat die kurzfristige Nutzung zu Wohnzwecken innerhalb eines Veranlagungszeitraumes mit anschließendem Nutzungswechsel nur deshalb (für die Gewährung der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG) als unschädlich angesehen, weil sie (als letzter Abschnitt) mit einer längerfristigen Nutzung zu Wohnzwecken verbunden war (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 56/95, BFH/NV 1997, 834).
  • FG Münster, 21.12.2005 - 7 K 5243/02

    Abgrenzung Aufgabegewinn/laufender Gewinn bei gleichzeitiger Liquidation einer

    Unstreitig hat die Klin. sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen (zum Begriff BFH-Urteil vom 12.06.1996 XI R 56, 57/95, IX R 56/95, BStBl. II 1996, 527 und Schmidt-Wacker, EStG, 24. Aufl., § 16 RdNr. 100 ff.) veräußert.
  • FG Schleswig-Holstein, 08.03.2001 - III 124/00

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Wohnungen bei Nutzung zur eigenen Wohnzwecken

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